(zuletzt geändert am: 27.01.2017,25.08.2019)

 

 

Ein geordneter und entspannter Schulbetrieb kann nur gelingen, wenn alle am Schulleben beteiligten und handelnden Personen sich an gemeinsamen, verlässlichen Grundsätzen, Regeln und Werten orientieren und durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung die Schulkultur prägen.

Nur so können wir erreichen, dass sowohl die Schülerinnen und Schüler, als auch die Lehrkräfte und weitere an unserer Schule tätige Personen gerne in die Schule gehen,  an diesem Ort des Lernens ihre Aufgaben bestmöglich erledigen und sich wohl fühlen können.

 

Ziel dieser Schulordnung ist es,

- das Zusammenleben der Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrkräfte und Eltern und alle in der Schule tätigen Personen) zu regeln.

- intensives Lernen zu ermöglichen.

- seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen zu garantieren.

- Schäden zu verhindern und die pflegliche Behandlung der schulischen Einrichtungen zu garantieren.

 

 

  1. Schulweg

1.1          Am Buskreisel darf beim Einsteigen in die Busse nicht gedrängelt und gestoßen werden.

1.2          Auf dem Weg zu den Bussen darf der Buskreisel nicht überschritten werden.

1.3          Ältere Schüler/-innen sollen auf jüngere Rücksicht nehmen und ihnen auch helfen.

1.4          Der Hausmeister kontrolliert am Buskreisel die Einhaltung der Regeln.

1.5          Im Bus verhalten sich die Fahrschüler anständig. Herumlaufen oder –toben, das Werfen von Gegenständen, übermäßige Lautstärke und die Belästigung anderer Fahrschüler hat zu unterbleiben. Die Anweisungen der Buslotsen müssen befolgt werden.

1.6          Die Schulverwaltung kümmert sich um einen geregelten Bustransport.

1.7          Alle Zweiräder (auch Mofas, Mopeds usw.) dürfen auf dem Schulgelände nur  auf den vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt werden.

1.8          Der Konsum jeglicher Art von Tabak und Alkohol ist grundsätzlich auf dem Schulweg untersagt.

 

 

  1. Schulgelände

2.1          Auf dem Schulgelände gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge inklusive Inlineskates, Cityroller und Skateboards.

2.2          Das Schulgelände muss sauber gehalten werden. Die Entsorgung von Abfällen darf nur in die vorgesehenen Behälter erfolgen. Für die Beseitigung von Abfällen ist jeder selbst verantwortlich.

2.3          Das Betreten von Pflanzstreifen- und Kiesflächen auf dem Schulgelände ist untersagt.

2.4          Jegliche Art von Drogen (Alkohol, Tabak,…) dürfen auch nach Unterrichtsende nicht auf dem Schulgelände konsumiert werden.

2.5.        Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten.

2.6          Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände verboten.

 

 

  1. Im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen

Wir haben ein tolles Schulhaus und das soll auch so bleiben!
3.1          Mittelschüler halten sich nur in den Gebäudeteilen, die zur Mittelschule gehören,

(erkennbar an der Farbe blau) auf.

3.1          Das Kaugummikauen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände untersagt.

3.2          In den Gängen und in den Klassenzimmern darf nicht gerannt werden.

3.3          Die Wände sollen weiß bleiben. Das Anrempeln von Mitschülern in den Gängen und im Klassenzimmer, das Stoßen und Treten gegen die Wand ist daher zu unterlassen.

3.4          Alle Ausstattungsgegenstände, alle Ausstellungen und Präsentationen im Schulhaus, sowie das Schulhaus selbst sind pfleglich zu behandeln.

 

 

  1. Vor und nach dem Unterricht

4.1          Die Lehrkraft ist spätestens um 7.55 Uhr im Klassenzimmer.

4.2          Die Schüler sind bis spätestens 7.55 Uhr im Klassenzimmer und bereiten sich dort auf den Unterricht vor.

4.3          Die Jacken werden an die Garderobe gehängt.

4.4          Die Schüler geben ihr in die Schule mitgebrachtes Handy vor dem Unterricht ab. Die
              Handys werden sicher verwahrt und am Ende des Unterrichts wieder ausgegeben.

4.5          Die Lehrkraft stellt die Vollständigkeit fest und informiert das Sekretariat bis 8.30 Uhr, wenn ein Schüler nicht anwesend und auch nicht als entschuldigt in Moodle eingetragen ist.

4.6          Der Raumwechsel erfolgt leise und geordnet.

4.7          Zum Unterrichtsende ist der Unterrichtsraum sauber zu verlassen (evtl. kehren), die Tische abzuräumen, die Stühle hoch zu stellen und die Tafel zu säubern.

4.8          Nach dem Unterricht begeben sich die Schüler auf den Heimweg und halten sich nicht mehr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände auf.

4.9          Auch vor und nach Beendigung des Unterrichts gilt das Handyverbot auf dem gesamten Schulgelände.

 

 

  1. Unterricht

Für das Gelingen guten Unterrichts sind sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

5.1          Lehrkräfte und Schüler/-innen beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht erschienen ist, informiert der/die Klassensprecher/in die Schulleitung.

5.2          Unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ist die Vollständigkeit des Arbeitsmaterials. Die Schülerinnen und Schüler haben ihr Arbeitsmaterial jederzeit vollständig mitzuführen.

5.3          Das regelmäßige Erledigen der Hausaufgaben garantiert den Schulerfolg und ist daher absolut notwendig.

5.4          Während des Betreuten Arbeitens (BA) erledigen die Schülerinnen  und Schüler die Lern- und Arbeitsaufträge leise und zügig.

5.5          Alle Schülerinnen und Schüler tragen die zu erledigenden Lern- und Arbeitsaufträge/Hausaufgaben in das Lerntagebuch ein.

5.6          Das Essen im Unterricht und das Kippen mit den Stühlen ist untersagt.

5.7          Getränkeflaschen stehen auf dem Boden. Während des Unterrichts darf nur Wasser getrunken werden.

5.8          Alle Schüler verhalten sich während des Unterrichts so, dass kein Mitschüler gestört oder vom Lernen abgehalten wird. Entsprechende Klassenregeln ergänzen Punkt 5.8.

 

 

 

 

 

  1. Pausen/Mittagszeit

Die Pausen sind zur Erholung und Entspannung der Schüler/-innen und Lehrkräfte da. Sie helfen auch die Konzentrationsfähigkeit vor allem auch durch das Atmen sauerstoffreicher Luft wieder herzustellen.

6.1          Die Pausen finden daher auf dem Schulhof statt. Es hält sich niemand in den Gängen, im Klassenzimmer, in der Aula und im Durchgang zur Turnhalle auf.

6.2          Ballspielbereiche, der allgemeine Pausenbereich und Ruhebereiche sind voneinander getrennt. Vor allem der Ruhebereich ist absolut zu respektieren.

6.3          Bei extremen Witterungsverhältnissen ist, nach entsprechendem Klingelzeichen, der Aufenthalt in den Klassenräumen gestattet. Die Schüler begeben sich in den Klassenraum, in dem sie nach der Pause Unterricht haben. Dort führt die Lehrkraft, die diesen Unterricht hält, Aufsicht.

6.4          Beim Pausenverkauf stellen sich die Schüler geordnet an.

6.5          Beim ersten Gong begeben sich die Schüler unmittelbar, beim zweiten Gong die Lehrkräfte unmittelbar in das Klassenzimmer.

6.6          In den Wartestunden und in der Mittagspause/Ungebundene Freizeit halten sich die Schüler/innen im vorgesehenen Aufenthaltsraum, am vorgesehenen Aufenthaltsort auf. Die Schüler/innen verhalten sich so, dass der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird. Treppenaufgänge und Flure sind keine Aufenthaltsbereiche.

 

  1. Allgemeines

7.1          Wir grüßen einander und versuchen freundlich, höflich und respektvoll miteinander umzugehen. Konflikte lösen wir nicht mit Gewalt, sondern besprechen die Situation mit dem Klassenlehrer, wenn wir Unterstützung brauchen oder wir wenden uns an Frau Fichte.

7.2          Das Mitbringen von Softdrinks in die Schule ist untersagt.

7.3          „Das Wort des Lehrers gilt“, das heißt, dass über Regeln und Maßnahmen nicht verhandelt und diskutiert wird.

7.4          Alle Lehrkräfte achten auf alle Schüler.

7.5          Jede vorsätzliche Regelverletzung, wie auch jede fahrlässige Regelverletzung wird konsequent verfolgt und hat Maßnahmen entsprechend des verbindlichen Maßnahmenkatalogs der Mittelschule Gochsheim zur Folge.

7.6          Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung wird der Disziplinarausschuss einberufen, um geeignete Maßnahmen abzustimmen.

7.7          Das Verhalten im Alarmfall regelt ein gesonderter Alarmplan.

 

 

 

 

 

 

 

Gochsheim, 21.02.2013 (zuletzt geändert am 26.01.2017 im Einvernehmen mit dem Schulforum)